Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber automatisch einbehalten. Der Steuersatz steigt mit steigendem Einkommen. Ab einem Bruttolohn von etwa 80.000 Euro wird der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig. Bei diesem Einkommen beträgt der durchschnittliche Steuersatz auf das gesamte Einkommen etwa 22 Prozent. Ab etwa 300.000 Euro Jahreseinkommen greift der Reichensteuersatz von 45 Prozent.

Einnahmen (1.000 Milliarden Euro)
Bund, Länder und Kommunen nehmen zusammen rund 1.000 Milliarden Euro pro Jahr an Steuern ein. Es gibt etwa 40 Steuerarten. Die Steuer auf Einkommen ist mit Abstand die größte. Dabei gelten für Einkommen aus Arbeit und für Vermögenseinkommen zum Teil unterschiedliche Regeln. Die Mehrwertsteuer ist die zweitgrößte Einnahmequelle. Sie wird auf die meisten in Deutschland verkauften Waren und Dienstleistungen fällig. Für einige Güter - z.B. Energie, Tabak oder Kaffee - gibt es noch zusätzliche Verbrauchsteuern. Zusätzlich zu den Steuern finanziert sich der Staat durch Schulden (100 Milliarden Euro), Gebühren, z.B. für Kitas und Verwaltungsleistungen (200 Milliarden Euro) und aus Gewinnen von Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung und der Bundesbank.
Fun Fact: Die “kleinste” Steuer des Bundes ist die Alkopop-Steuer. Sie trägt nur 2 Millionen Euro zum Staatshaushalt bei.
Kategorie 1: Löhne und Gehälter (250 Milliarden Euro)
Kategorie 2: Unternehmensgewinne und andere Vermögenseinkommen (250 Milliarden Euro)
Für das Einkommen von Selbstständigen, Unternehmerinnen und für Einnahmen aus Mieten, Dividenden, Zinsen oder die Gewinne beim Verkauf von Vermögenswerten gilt im Prinzip der gleiche progressive Steuersatz wie für Löhne und Gehälter. Aber es gibt vielfältige Sonderregeln und Ausnahmen. Für Zinsen, Dividenden und Veräußerungserlöse kann wahlweise auch die 25%-ige Abgeltungsteuer gezahlt werden. Unternehmen zahlen zunächst etwa 30 Prozent Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag auf ihre Gewinne. Die Eigentümer können sich diese bei der Ausschüttung auf ihre Steuer anrechnen und zahlen dann - einschließlich Solidaritätszuschlag - etwa 48 Prozent. Immobilienverkäufe sind nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei, Gewinne aus dem Verkauf von Oldtimern oder Bitcoin schon nach einem Jahr.
Kategorie 3: Waren und Dienstleistungen (390 Milliarden Euro)
Beim Verkauf der meisten Waren und Dienstleistungen fallen Verbrauchsteuern an. Die mit Abstand wichtigste (ca. 310 Milliarden Euro) ist die Mehrwertsteuer. Sie beträgt 19 Prozent vom Verkaufspreis. Für einige Güter - z.B. Nahrungsmittel - gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Einige Leistungen wie Vermietung oder Bildung sind komplett befreit und auch Kleinunternehmer müssen die Steuer bis zu einer Umsatzgrenze von 25.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr bzw. 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr nicht erheben. Einige Güter wie Energie (36 Milliarden Euro), Tabak (16 Milliarden Euro), aber auch Kaffee, Bier oder Alkopops, werden noch zusätzlich besteuert.
Kategorie 4: Sonstige - Erbschaften, Immobilien, etc. (110 Milliarden Euro)
Neben den großen Steuern auf Einkommen und Konsum gibt es eine Reihe kleinerer Steuern. Dazu gehören vermögensbezogene Steuern, insbesondere die Grundsteuer (15 Milliarden Euro), die Grunderwerbsteuer (12 Milliarden Euro) und die Erbschaftsteuer (9 Milliarden Euro). Außerdem zählen wir dazu auch Abgaben, die statistisch wie Steuern behandelt werden, insbesondere die LKW-Maut, der Rundfunkbeitrag und die Einnahmen aus dem Emissionshandel.
Bund, Länder und Kommunen: Wer bekommt welche Einnahmen?
Wie die Einnahmen verteilt werden, hängt zunächst von der Steuerart ab. Der Bund erhält zum Beispiel die Tabaksteuer, die Länder die Erbschaftsteuer, und die Gemeinden die Grundsteuer. Die großen Steuern auf Umsätze, Löhne und Unternehmensgewinne werden nach festen Regeln zwischen den staatlichen Ebenen aufgeteilt. Insgesamt fließen rund 500 Milliarden Euro an den Bund, 400 Milliarden Euro an die Länder und 100 Milliarden direkt an die Kommunen. Allerdings überweist der Bund einen Teil seiner Einnahmen an die Länder und Kommunen (50 Milliarden Euro) und die Länder an die Kommunen. Auch zwischen den Bundesländern und teilweise auch innerhalb der Länder und Kreise gibt es einen Finanzausgleich.

Ausgaben (1.400 Milliarden Euro)
Bund, Länder und Kommunen geben zusammen 1.400 Milliarden Euro pro Jahr aus.
Kategorie 1: Verteidigung und Sicherheit (140 Milliarden Euro)
Für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, ist eine der Basisaufgaben des Staates. Dafür gibt er etwa 70 Milliarden Euro für das Militär und 70 Milliarden Euro für Polizei, Justiz und Feuerwehr aus - also jeweils etwa 1.000 Euro pro Erwachsenem und Jahr.
Kategorie 2: Infrastruktur und Verwaltung (400 Milliarden Euro)
Der Staat plant, baut und verwaltet Infrastruktur, die von allen Menschen genutzt werden kann. Dazu gehören Straßen, Schienen und Wasserwege (120 Milliarden Euro) und eine Vielzahl anderer Dinge, von der Straßenbeleuchtung bis zur Raumplanung (120 Milliarden Euro). Um dabei das gesamtgesellschaftliche Interesse auszuhandeln und umzusetzen, braucht er Behörden, Ministerien und Parlamente (160 Milliarden Euro). Bei den Steuerbehörden arbeiten beispielsweise etwa 100.000 Menschen, also ein Finanzbeamter für 700 Erwachsene. Der Bundestag kostet etwa 1 Milliarde Euro, also 15 Euro pro Erwachsenem.
Kategorie 3: Bildung und Forschung (250 Milliarden Euro)
In Deutschland finanziert der Staat einen großen Teil der Bildung. Zwar gibt es private Kitas, Schulen und Universitäten. Sie finanzieren sich aber zum größten Teil aus staatlichen Mitteln. Umgekehrt verlangen auch einige staatliche Kitas und die Universitäten Gebühren. Insgesamt gibt der Staat etwa 60 Milliarden Euro für Kitas und Grundschulen, 70 Milliarden Euro für Sekundarschulen, 35 Milliarden Euro für Universitäten und 60 Milliarden Euro für Forschung aus. Die Bildungsverwaltung kostet ungefähr 25 Milliarden Euro. Die Ausbildung kostet pro Kind und Jahr etwa 8.200 Euro in der Grundschule, 11.400 Euro an der Sekundarschule und 10.500 Euro am Gymnasium - wobei es je nach Bundesland und Bildungsweg große Unterschiede gibt.
Kategorie 4: Soziales und Gesundheit (480 Milliarden Euro)
Der größte Teil der sozialen Absicherung für Alter, Gesundheit, Pflege oder Arbeitslosigkeit wird über gesetzliche und private Versicherungen finanziert. Sie erheben dafür Beiträge und organisieren sich in Eigenverwaltung. Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Sozialleistungen, für die keine Beiträge gezahlt werden - z.B. die Rente für ehemals Ostdeutsche und Mütter, die während der Kinderbetreuung nicht arbeiten, die kostenlose Mitversicherung von Kindern oder die Kostenübernahme der Versicherungsbeiträge für Arbeitslose. Diese “gesamtgesellschaftlichen” Aufgaben werden teilweise aus Steuermitteln finanziert (140 Milliarden Euro). Zusätzlich zahlt der Staat für seine eigenen Bediensteten Beiträge und Leistungen für Beamte (100 Milliarden Euro). Für einige Sozialleistungen ist der Staat direkt zuständig. Dazu gehören z.B. das Kindergeld (50 Milliarden Euro), Sozialhilfe und Bürgergeld (50 Milliarden Euro), Hilfen für Behinderte (25 Milliarden Euro), Jugendliche (20 Milliarden Euro) oder das Elterngeld (10 Milliarden Euro).
Kategorie 5: Sonstige (160 Milliarden Euro)
Dazu gehört die Entwicklungshilfe (30 Milliarden Euro), der Schuldendienst (50 Milliarden Euro) und die Wirtschaftsförderung (80 Milliarden Euro).